Die Insolvenzlaufzeit wurde auf 3 Jahre verkürzt!

Für alle ab dem 01.10.2020 eingereichte Insolvenzanträge beträgt die Insolvenzlaufzeit bzw. die Dauer der Restschuldbefreiung nur noch 3 Jahre, und das ohne weitere Bedingungen wie z.B. einer Mindestbefriedigungsquote oder Zahlung von Verfahrenskosten. Sie haben hierzu Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach!

Ihre Experten für eine umfassende, gute Schuldnerberatung

Kompetente und hilfreichende Beratung

Die ständig steigenden Sozialabgaben sowie die Inflation machen uns allen das Leben schwerer. All diese Dinge verursachen viel Stress und führen leider häufig zu einer Schuldenspirale, in welcher die Kosten ständig weiter steigen, ohne dass man dagegen kurzfristig etwas unternehmen kann.

Es flattern immer mehr Rechnungen und Mahnungen in den Briefkasten. Gläubiger, Inkassofirmen und der Gerichtsvollzieher versuchen Geld einzutreiben.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten Sie sich über eine professionelle Schuldnerberatung Gedanken machen, und zwar nicht irgendwann, sondern sofort! Wir begleiten Sie auf dem Weg, damit Sie am Ende ohne Schulden rauskommen.

Unser Service für Sie

  • Analyse Ihrer Ist-Situation
  • Beratung und Betreuung im Insolvenzfall
  • Erstellung einer Schuldenstrategie
  • Kontakt zu den Gläubigern
  • Schuldnerberatung
    (privat & gewerblich)
  • Schuldenbereinigungs-
    verfahren
  • Erstellung von Insolvenzanträgen

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Schuldnerhilfe 24 zeigt Ihnen den Weg in die Schuldenfreiheit

Wir beraten Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten aus der Schuldenfalle! Das erste Beratungsgespräch ist bei uns dabei immer kostenlos.

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Ihr Weg in die Schuldenfreiheit mit Schuldnerhilfe 24 Rhein / Neckar

Erste Schritte, um aus Ihrem Schulden rauszukommen

Um eine optimale und umfassende Individuallösung zu erzielen, benötigen wir zunächst verschiedene Informationen von Ihnen, damit wir Ihre derzeitige Situation analysieren können.

Da es unter Umständen wichtig ist, so schnell wie möglich agieren zu können, bringen Sie die wichtigsten Unterlagen am besten direkt zu unserem Analysegespräch mit.

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Wie wir Sie unterstützen:

  • Analyse der Ist-Situation und erste Einschätzung
  • Abwicklung der Privatinsolvenz durch Empfehlung eines geeigneten Rechtsbeistandes
  • Erstellung eines Insolvenzantrags durch Empfehlung eines geeigneten Rechtsbeistandes
  • Betreuung im Insolvenzfall über den gesamten Zeitraum
  • Verhandlungen mit Gläubigern führt ausschließlich ein geeigneter Rechtsbeistand durch
  • Erarbeitung eines Haushaltsplans
  • Empfehlung eines geeigneten Rechtsbeistands

§ 305 Inso-Verordnung

Wir, die Schuldnerhilfe 24 Rhein / Neckar empfehlen die Rechtsanwaltskanzlei:

Anwaltskanzlei Körner
Walter-Oehmichen-Str. 14
68519, Viernheim

(Selbstverständlich können sie auch einen anderen Rechtsbeistand konsultieren)

Die Eignung, eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 Inso auszustellen, ergibt sich aus der Tätigkeit des RA, die Anwaltskanzlei Körner ist berechtigt über einen Beratungshilfeschein ihr Honorar abzurechnen.

Das sagen unsere Kunden über unseren Service

5 von 5 Sternen
von , am

Sehr freundlich !

Bei dieser Schuldnerberatung waren alle sehr freundlich und kompetent und man hat sich wirklich Zeit genommen. Kann ich nur empfehlen.

5 von 5 Sternen
von , am

Nur zu empfehlen !

Bin mit der Beratung sehr zufrieden gewesen, zumal alles am Ort stattgefunden hat !

15 Bewertungen mit 5/5 Sternen auf KennstDuEinen.de GEPRÜFT

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68723 Schwetzingen
 

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